Im Jahr 2025 stehen bedeutende Änderungen im Deutschen und Schweizer Arbeitsrecht an, die für HR-Verantwortliche und Arbeitgeber von grosser Relevanz sind.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen, die Sie beachten sollten:
DEUTSCHLAND
1. Digitale Arbeitsverträge
Ab dem 1. Januar 2025 wird es möglich sein, Arbeitsverträge in Textform statt in Schriftform zu übermitteln. Dies bedeutet, dass Dokumente digital bereitgestellt werden können, solange sie für den Arbeitnehmer zugänglich sind und das Speichern sowie Ausdrucken möglich ist. Arbeitgeber müssen zudem den Arbeitnehmer auffordern, einen Empfangsnachweis zu erteilen, beispielsweise durch eine E-Mail mit Empfangsbestätigungsfunktion.
2. Krankheitsmanagement
Die Krankenstände waren 2024 rekordverdächtig hoch, und auch 2025 wird ein gutes Krankheitsmanagement von zentraler Bedeutung sein. Arbeitgeber sollten aktiv gegen Pflichtverstösse vorgehen und klare Grenzen setzen, insbesondere bei Themen wie Arbeitszeitbetrug oder Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit.
3. Transparente Kommunikation
Eine offene und transparente Kommunikation im Unternehmen bleibt essenziell. Konflikte sind normal, und es ist wichtig, Führungskräfte im Arbeitsrecht und in professioneller Kommunikation zu schulen, um diese Herausforderungen effektiv zu meistern.
SCHWEIZ
1. Schlichtung 2.0: Mehr Power für die Friedensstifter
Die Schlichtungsbehörden bekommen 2025 einen Boost. Sie dürfen jetzt nicht nur Kaffee und Gipfeli servieren, sondern haben auch mehr Befugnisse in arbeitsrechtlichen Verfahren. Das bedeutet: Potenzielle Streitigkeiten können häufiger schon im Keim erstickt werden. Weniger Drama, mehr Produktivität!
2. Digitaler Gerichtssaal: Zoom statt Zeter und Mordio
Willkommen in der Zukunft! Gerichte können nun unter bestimmten Bedingungen Verhandlungen per Video-Call durchführen. Das spart Zeit, Nerven und Reisekosten. Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter wissen, dass „Der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen“ auch digital keine gute Ausrede ist.
3. Homeoffice-Regelungen: Nicht mehr ganz so wild im Wilden Westen
Für alle Remote-Enthusiasten gibt’s klare Ansagen: Maximal 49,9% Homeoffice für Grenzgänger, sonst wird’s kompliziert mit den Sozialversicherungen. Und ja, auch zuhause gelten Arbeitszeiten – die Jogginghose ist optional, die Zeiterfassung nicht.
4. Datenschutz: Big Brother ist NICHT erlaubt
Überwachungssoftware im Homeoffice? Nein, danke! Ihre Mitarbeiter dürfen sich also weiterhin unbeobachtet die Nase putzen. Allerdings liegt die Verantwortung für Datensicherheit bei sensiblen Informationen bei Ihnen. Also lieber zweimal checken, bevor vertrauliche Dokumente auf dem Küchentisch landen.
Fazit
Die Neuerungen 2025 zeigen deutlich: Die Arbeitswelt wird flexibler, aber nicht regellos. Es gilt, die Balance zwischen Freiheit und Verantwortung zu finden.
Mein Rat? Bleiben Sie informiert, passen Sie Ihre Prozesse an und vergessen Sie bei all den Paragrafen nicht den gesunden Menschenverstand. Und denken Sie daran: Ein gut informiertes Team ist ein glückliches Team!
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
